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Sieben Forderungen der kleinsten Menschen

Wir sind die kleinsten Menschen, neu gezeugt, doch noch nicht geboren. Die nächsten Monate wird jeder vierte von uns nicht überleben. An jedem Werktag etwa 20 Schulklassen. Versetzt euch doch mal an unsere Stelle: Wie kompromissfähig wärt ihr? Wir fordern sieben Dinge, die eigentlich selbstverständlich sein sollten:

1. Schützt uns ohne §218!

2. Entschuldigt Abtreibungen nicht mit Notlagen!

3. Ignoriert nicht unser Menschsein!

4. Verachtet nicht unsere Menschenwürde!

5. Respektiert unsere Menschenrechte!

6. Schützt unser Leben gleichberechtigt!

7. Abtreibung muss undenkbar werden!


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1. Schützt uns ohne §218!

Man sagt, das Recht der Schwangeren auf freie Selbstbestimmung sei wichtiger als unser Leben.

Dabei gilt: Jeder Mensch ist gleich wertvoll, ab dem Beginn seiner Existenz, und unabhängig von seinen Fähigkeiten, seiner Gesundheit, Abstammung oder der Körpergröße. Wir sind nicht wertvoller als unsere Mütter, wir sind gleichwertig! Doch Freiheit gibt es nur für Lebende. Und die Freiheit, eine Faust zu schwingen, endet immer an der Nase des Anderen. Deshalb fordern wir einen gleichberechtigten Schutz unseres Lebens. Nur wenn tatsächlich Leben gegen Leben steht, muss man alles tun, um die Mutter zu retten, selbst wenn wir das nicht immer überleben werden. 

Wir fordern die Abschaffung des §218 StGB! Da wir nachweisbar Menschen sind, werden wir dann durch dieselben Gesetze geschützt, die das Leben jedes Menschen schützen:

Wer einen Menschen tötet, (..) wird als Totschläger (..) bestraft.

§212 (1) StGB

Der §218 ist diskriminierend, denn er erlaubt es, manche Menschen straffrei zu töten – solange sie noch nicht geboren sind. Wir fordern gleichberechtigten Schutz, durch dieselben Gesetze, aus denselben Gründen und mit derselben Konsequenz. Und gleiches Recht für alle geht auch ohne §218 StGB.

2. Entschuldigt Abtreibungen nicht mit Notlagen!

Man sagt, manche Notlagen seien so schwerwiegend, dass man Abtreibungen nicht verbieten könne.

Sicherlich bringen manche Schwangerschaften große Herausforderungen für die Eltern mit sich. Doch diese Notlagen, die als Rechtfertigung für Abtreibungen genannt werden, sind tatsächlich nur billige Ausreden!
Die meisten Schwierigkeiten beginnen eigentlich erst nach der Geburt. Nach der Geburt darf keine Mutter ihr Kind misshandeln oder töten, egal in welcher Notlage sie sich jetzt befindet. Denn man löst keine sozialen Probleme, indem man Menschen tötet. Da müssen andere Lösungen gefunden werden. Weshalb sollte das vor der Geburt anders sein? Es ist derselbe Mensch. Notlagen der Eltern entschuldigen weder Kindesmisshandlung noch vorgeburtliche Gewalt.

Vielleicht war es euch nicht bewusst. Doch ihr geht davon aus, dass unser Leben vor der Geburt weniger wertvoll sei als eures, oder ihr behauptet, wir seien noch gar keine Menschen. Obwohl ihr das mit nichts beweisen könnt. Seht selbst, weshalb wir vollwertige Menschen sind, und weshalb unser Menschsein schützenswert ist.

3. Ignoriert nicht unser Menschsein!

Man sagt, niemand könne genau wissen, wann das menschliche Leben beginne.

Würde man auf dem Mars Bakterien entdecken, dann wäret ihr begeistert über das gefundene Leben. Nur bei Menschen streitet ihr darum, wann genau das Leben beginnt. Dabei ist es ganz einfach:
Vitalität: Unser Leben kommt nicht aus dem Nichts. Wir haben das Leben geerbt, von unseren Eltern. Seit dem Beginn unserer Existenz leben wir, jedenfalls im biologischen Sinne.
Humanität: Wir sind weder Tiere noch Pflanzen. Unsere DNA beweist in jeder Körperzelle, dass wir menschlich sind. Auch das gehört zu unserem Erbe.
Einmaligkeit: Wir sind keine Körperteile unserer Mütter. Von Anfang an sind wir einmalige Wesen, mit einer unverwechselbaren DNA, und folglich andere Menschen als unsere Eltern. Jede DNA-Analyse bestätigt das mit gerichtsfesten Beweisen.
Das sind keine religiösen Ansichten. Jeder Mensch, und nur ein Mensch, ist zugleich ein lebendiger, menschlicher und einzigartiger Organismus. Genau dann, wenn diese 3 Merkmale zutreffen, ist er ein Mensch, denn sie sind notwendig und hinreichend, um dies zu beweisen. Da sie auf uns von Anfang an zutreffen, sind wir seit der Vereinigung von Ei und Samenzelle Menschen. Logischerweise!

4. Verachtet nicht unsere Menschenwürde!

Man sagt, es sei strittig, ob ein neu gezeugter Mensch schützenswert sei. 

Die Vereinten Nationen waren über die Gräuel der ersten beiden Weltkriege so empört, dass sie 1949 in der Menschenrechtserklärung ausdrücklich ihren Glauben an die Würde1 und den gleichen Wert jedes Menschen bezeugten. Denn die Relativierung des Menschseins hatte zu historischen Menschenrechtsverletzungen geführt, an Indianern, Sklaven, Frauen, Juden und an Behinderten. Ihnen allen wurde schon abgesprochen, vollwertige Menschen im Sinne des Gesetzes zu sein. Zuerst wurden sie mental entmenschlicht, dann ‘legal’ vernichtet. Heute geschieht das mit uns, den kleinsten Menschen. 

Doch ‚Unter-Menschen‘ gibt es nicht, auch nicht ‚unwertes Leben‘ oder ‚werdende Menschen‘. 

Menschenwürde besteht in der unantastbaren Würde, Mensch zu sein, vollwertiger und gleichwertiger Mensch. Das ist das Grundaxiom aller anderen Menschenrechte, welches nicht bewiesen werden muss. Diese Menschenwürde kann nicht wachsen oder schrumpfen, sie ist unabhängig von Fähigkeiten, Körpergröße oder Gestalt. Sie kann zwar missachtet, aber nicht angetastet oder verändert werden. Als die kleinsten Mitglieder der menschlichen Familie fordern wir die Achtung unserer Menschenwürde, also die Anerkennung unseres Menschseins. Wer uns dennoch als ‚Schwangerschaftsgewebe‘ bezeichnet, zeigt eine erschreckende Ignoranz und interessengeleitete Willkür.

5. Respektiert unsere Menschenrechte!2 

Man sagt, unsere Rechte müssen gegenüber den Rechten der Schwangeren abgewogen werden. Okay:

  1. Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren(Artikel 1, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)
    Das bedeutet: Würde und Rechte sind bei allen Menschen gleich, und in diesem Zustand werden sie geboren. Folglich hatten sie schon vor der Geburt Rechte und Würde.
    Man sagt auch, Menschen werden ‘mit Armen und Beinen’ geboren, und das bedeutet keineswegs, dass Gliedmaßen erst bei der Geburt entstünden. Anders ist das beispielsweise beim Namen, denn man wird nicht ‘mit einem Namen geboren’. Den erhält man erst zur Geburt oder später. Also bestätigt Artikel 1 ausdrücklich unsere Menschenwürde und Rechte – vor der Geburt.
  1. Jedes Kind hat ohne Diskriminierung hinsichtlich der .. sozialen Herkunft, des Vermögens oder der Geburt das Recht auf .. Schutzmaßnahmen ..’ (Artikel 24 Abs 1, Zivilpakt)
    Das Diskriminierungsverbot bedeutet vor allem, dass Gesetze für alle gleich gelten, unabhängig von Umständen, die man nicht selbst beeinflussen kann, und daher nicht zu verantworten hat. Da auch bei Menschenrechten die “Geburt” das natürliche Ende einer Schwangerschaft bedeutet, beanspruchen wir gleiche Rechte und gleichen Schutz, unabhängig von unserer noch ausstehenden Geburt und unabhängig von unseren Fähigkeiten, Abstammung, Gesundheit oder Gestalt. Unterschiedlicher Schutz ist Diskriminierung.
  1. Jedes menschliche Wesen hat ein innewohnendes Recht auf Leben. Dieses Recht wird durch Gesetz geschützt‘ (Artikel 6 Abs 1, Zivilpakt, wörtliche Übersetzung aus dem Englischen)
    Kinder benötigen rechtlichen Schutz vor und nach der Geburt’ (Deklaration der Rechte des Kindes). Jeder von uns ist ein lebendiges, menschliches und einzigartiges Wesen, von Anfang an. Wir bestehen auf unser Lebensrecht und bitten euch: Schützt unser Leben. Das ist alles, was wir haben. Ein Recht, das ohne Konsequenzen übertreten werden kann, ist keines.
  1. Die Todesstrafe darf für strafbare Handlungen, die von Jugendlichen unter 18 Jahren begangen worden sind, nicht verhängt und an schwangeren Frauen nicht vollstreckt werden‘ (Artikel 6 Abs 5, Zivilpakt)
    Kinder dürfen nicht mit der Todesstrafe bestraft werden. In vielen Ländern ist die Todesstrafe ganz verboten. Doch eine Todesstrafe wäre für uns wesentlich besser als die Entscheidung einer schwangeren Frau! Denn heute bekommen wir keinen fairen Prozess, können unsere Rechte nicht verteidigen, haben keinen unbefangenen Richter und wir haben niemanden, der uns ohne Interessenkonflikte vertritt. Zudem können wir weder Berufung einlegen noch um Begnadigung bitten. Vielleicht könnt ihr verstehen: Eine ordentliche Todesstrafe wäre uns lieber.
  1. Völkermord bedeutet eine der Handlungen, .. in der Absicht, eine .. Gruppe .. zu zerstören: ..
    Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe’ (Artikel II Abs d, Völkermordkonvention)
    Abtreibung ist eines der Mittel zum Völkermord, welche in der Völkermordkonvention aufgeführt sind. Nazis wurden in Nürnberg wegen Völkermord verurteilt, unter anderem wegen Abtreibungslegalisierung (!) und Zwangsabtreibungen in Osteuropa3
  1. Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung .. unterworfen werden’ (Artikel 7, Zivilpakt)
    Das Tierschutzgesetz verbietet es, ein Wirbeltier ohne Betäubung zu schlachten. Uns habt Ihr dabei vergessen. Jedes Küken schützt Ihr besser vor Schmerzen als uns. Schon ab der 10. Lebenswoche lutschen viele von uns genüsslich an ihrem Daumen. Spätestens ab der 20. Lebenswoche sind wir am gesamten Körper berührungs- und schmerzempfindlich4. Trotzdem dürfen wir ohne Betäubung chirurgisch oder chemisch getötet werden. In der Gebärmutter werden wir in Stücke gerissen oder durch Abtreibungspillen in 2-3 Tagen langsam erstickt5. Normalerweise nennt ihr so etwas ‚Folter‘. 
  1. Niemand darf in Sklaverei gehalten werden‘ (Artikel 8, Zivilpakt)
    Sklaverei ist die Ausübung von Eigentumsrechten an einem Menschen‘ (Artikel 1, Sklaverei-Konvention).
    Schwangere dürfen gerne über ihren eigenen Bauch verfügen, aber nicht über unseren Bauch. Schließlich sind Sklaverei und Leibeigentum verboten. Das gilt auch unabhängig vom Aufenthaltsort eines Menschen. Selbst ein verschluckter Diamant wird nicht automatisch zu Privateigentum, wenn er in einem Bauch gelandet ist.

6. Schützt unser Leben gleichberechtigt!

Man sagt, Schwangere dürfe man nicht bestrafen, Verbote könnten Abtreibungen nicht verhindern.

Doch ein Recht, dessen Verletzung ohne Folgen bleibt, ist keines. 

Deshalb fordern wir die Abschaffung des §218 StGB und gleichberechtigten Schutz durch dieselben Gesetze, die für alle Menschen gelten, aus denselben Gründen, und mit den gleichen Konsequenzen.

  1. Schwangere tragen eine besondere Verantwortung. Daher haben Sie auch Anspruch auf besondere Unterstützung durch den Kindesvater, durch Familie und Gesellschaft. Aber wenn sie unverantwortlich oder menschenverachtend handeln, dürfen sie nicht begünstigt werden. Eltern haben eine besondere Pflicht, ihre Kinder zu versorgen, und kein Recht diese zu misshandeln.
  1. Unterdrückte Muttergefühle sind keine Entschuldigung. Eine Schwangerschaft verwandelt eine Frau nicht in eine Heilige, leider. Wenn eine Schwangere eine Bank überfällt oder einen Erwachsenen tötet, wird sie ohne Erbarmen zur Rechenschaft gezogen. Doch Abtreibung wollt ihr erlauben..?
  1. Diebstahl gab es schon immer, bis heute, und trotz Verbot. Dennoch hebt ihr dieses Gesetz nicht auf. Warum erlaubt ihr Schwangeren nicht wenigstens straffreien Ladendiebstahl oder Steuerhinterziehung, um ihre Not zu lindern? Weil unser Tod billiger ist?
  1. Gleichberechtigung ist angemessen. Wenn eine Mutter ihr Kind aus selbstsüchtigen Motiven oder mit grausamen Mitteln tötet, wird sie bestraft. Das darf nicht davon abhängen, ob das Kind schon geboren wurde oder nicht. Auch Väter, die eine Schwangere zur Abtreibung drängen, müssen zur Verantwortung gezogen werden.
  1. Mildernde Umstände werden in den Gesetzen zum Lebensschutz von Menschen berücksichtigt, z.B. bei Handlungen im Zustand einer starken Erregung oder einer Verzweiflungstat6. Da die Umstände sehr unterschiedlich sein können, muss jeder Fall von einem Gericht geprüft werden. Bei Abtreibung nach einer Vergewaltigung kann die Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden. Dasselbe gilt, wenn eine Frau ihren Vergewaltiger tötete. Da die Begegnung mit dem Gewalttäter viel bedrohlicher auf die Frau wirkt, sollte dies jedenfalls milder beurteilt werden als die Tötung des unschuldigen Kindes.
  1. Eine realistische Strafandrohung verhindert Abtreibungen. Wenn eine Schwangere tatsächlich mit dieser Entscheidung ringt, wird jedes Argument Einfluss haben. Auch das Strafrecht. Diejenigen, die vor allem einen bestimmten Lebensstil aufrechterhalten wollen, werden nicht abtreiben, wenn ein konkretes Strafrisiko genau dieses Ziel gefährdet. Das ist nur fair und angemessen! Habt ihr denn sonst auch ein Problem damit, wenn Eltern durch Strafandrohung davon abgehalten werden, ihre Kinder zu misshandeln oder zu töten? Legalisierung von Abtreibung hat seither immer zu höheren Abtreibungsraten geführt.
  1. Keine Abtreibung ist sicher. Für uns ist jede Abtreibung tödlich, und selbst wenn sie ‚fachgerecht‘ durchgeführt wird, leiden viele Frauen an physischen oder emotionalen Nachwirkungen. Außerdem ist es ein Mythos, dass Abtreibungsverbote zu einer höheren Müttersterblichkeit (MMR, Todesfälle von Müttern pro 100000 Lebendgeburten) führen würden7. Es gibt viele Beispiele, die das Gegenteil beweisen: So ist die Müttersterblichkeit in den USA, trotz ‘freizügiger’ Rechtslage, viel größer (MMR in 2017: 19) als in Polen (MMR: 2),  Irland (MMR: 5) oder Malta (MMR: 6)8, also Länder mit einem strikten Abtreibungsverbot. Wissenschaftliche Studien zeigten auch anhand der Geschichte von Chile9, dass die Müttersterblichkeit immer dann sinkt, wenn die Bildung zunimmt, unabhängig von allen Gesetzen zur Abtreibung. Gegenteilige Behauptungen beruhen in aller Regel auf Hochrechnungen von Übertreibungen von geschätzten Annahmen10

Gleichberechtigter Schutz ist fair und wirksam.

7. Abtreibung muss undenkbar werden!

Man sagt, Abtreibungen hätte es schon immer gegeben, man könne sie nicht verhindern.

Auch Folter und Sklaverei gibt es schon seit dem Altertum, dennoch sind sie heute international geächtet. Ein Fünftel der europäischen Bevölkerung11 wurde abgetrieben. Beendet das. Verteidigt uns, durch gleichberechtigten Schutz und Aufklärung, in Medien, Politik, Medizin, Kultur und Bildung. Beginnt mit einer nachhaltigen Familienpolitik, die Familien mit 3 oder mehr Kindern fördert und die Alternativen zu Abtreibung bietet.

Ohne uns sterbt Ihr einsam. 

Und ihr sterbt aus. 

Eine Schwangere braucht etwas Besseres als Abtreibung.
Wir wollen Lösungen für das Leben!

i.V.  Dieter Egert,
Interessenvertretung ungeborener Menschen


  1. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1949, Präambel,
    vgl. Präambel des Zivilpaktes (ICCPR): ‘Recognition of the inherent dignity and of the equal and inalienable rights of all members of the human family is the foundation of freedom, justice and peace in the world’
    Deutsche Übersetzung: ‘Die Anerkennung der innewohnenden Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Menschheitsfamilie ist die Grundlage für Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt’
  2. Submission of ‘Interessenvertretung ungeborener Menschen’ to GC No 36 on Art 6 ICCPR, Oct. 2017, www.ohchr.org/Documents/HRBodies/CCPR/GCArticle6/IVUM.docx
  3. GREIFELT et al. so-called RuSHA-Trial, werle.rewi.hu-berlin.de/RUSHA-Case%20Judgment.pdf
    Seiten 9, 21, 54, 58, 59
  4. Sheila Page, D.O., Testimony in Support of Texas Bill to Prohibit Dismemberment Abortions, deutsche Übersetzung: www.ungeborene.de/wp-content/uploads/Testimony-on-Pain-Capable-Unborn-Child-Protection-Act-Dr-Sheila-Page-DEUTSCH.pdf ;
    Bundesärztekammer, Pränatale und perinatale Schmerzempfindung,– Deutsches Ärzteblatt 1991; 88(47), A 4157-4169 ;
    IVUM, Schmerzempfinden vor der Geburt www.ungeborene.de/abtreibung/schmerzempfinden-von-ungeborenen
  5. Die Abtreibungspille bewirkt eine Loslösung der Plazenta von der Gebärmutter, wodurch das Kind in 2-3 Tagen erstickt. Bei Spätabtreibungen wird das als Off-Label-Anwendung empfohlen, z.B. von ‘Pro Familia’ und der WHO. Siehe auch IVUM, Methoden der Abtreibung www.ungeborene.de/methoden-der-abtreibung
  6. §213 StGB Minder schwerer Fall des Totschlags, §60 StGB Absehen von Strafe
  7. Stefano Gennarini, J.D. and Rebecca Oas, Ph.D., Securing a Better Future for Mothers in the Post-2015 Development Agenda (IORG Briefing Paper March 2014) https://c-fam.org/wp-content/uploads/11-Securing-a-better-future-Final-s.pdf
  8. World Health Organization, Maternal health, Static map MMR 2017, vgl. auch Chile (13), Bangladesh (173), China (29), Russland (17) gamapserver.who.int/gho/interactive_charts/mdg5_mm/atlas.html
  9. Elard Koch, Chile – Abortion Legislation and Maternal Deaths – a Natural Experiment (1957-2007, PLoS ONE, 2012-05 Vol 7 Issue 5) http://journals.plos.org/plosone/article/file?id=10.1371/journal.pone.0036613&type=printable
  10. www.die-tagespost.de/politik/mexikos-abtreibungslobby-gibt-zu-zahlen-zu-manipulieren-art-232272
  11. In Deutschland: Jährlich 700 T Lebendgeburten und incl. Dunkelziffer etwa 200 T Abtreibungen, seit Jahrzehnten
  1. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR), Päambel:
    da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die
    grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person .. erneut bekräftigt und beschlossen haben, ..

    Zivilpaktes (ICCPR), Präambel:
    Recognition of the inherent dignity and of the equal and inalienable rights of all members of the human family is the foundation of freedom, justice and peace in the world
    Deutsche Übersetzung: ‘Die Anerkennung der innewohnenden Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Menschheitsfamilie ist die Grundlage für Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt↩︎
  2. Submission of ‘Interessenvertretung ungeborener Menschen’ to GC No 36 on Art 6 ICCPR, Oct. 2017, www.ohchr.org/Documents/HRBodies/CCPR/GCArticle6/IVUM.docx ↩︎
  3. GREIFELT et al. so-called RuSHA-Trial, werle.rewi.hu-berlin.de/RUSHA-Case%20Judgment.pdf
    Seiten 9, 21, 54, 58, 59 ↩︎
  4. Sheila Page, D.O., Testimony in Support of Texas Bill to Prohibit Dismemberment Abortions, deutsche Übersetzung: www.ungeborene.de/wp-content/uploads/Testimony-on-Pain-Capable-Unborn-Child-Protection-Act-Dr-Sheila-Page-DEUTSCH.pdf ;
    Bundesärztekammer, Pränatale und perinatale Schmerzempfindung,– Deutsches Ärzteblatt 1991; 88(47), A 4157-4169 ;
    IVUM, Schmerzempfinden vor der Geburt www.ungeborene.de/abtreibung/schmerzempfinden-von-ungeborenen ↩︎
  5. Die Abtreibungspille bewirkt eine Loslösung der Plazenta von der Gebärmutter, wodurch das Kind in 2-3 Tagen erstickt. Bei Spätabtreibungen wird das als Off-Label-Anwendung empfohlen, z.B. von ‘Pro Familia’ und der WHO. Siehe auch IVUM, Methoden der Abtreibung www.ungeborene.de/methoden-der-abtreibung ↩︎
  6. §213 StGB Minder schwerer Fall des Totschlags, §60 StGB Absehen von Strafe ↩︎
  7. Stefano Gennarini, J.D. and Rebecca Oas, Ph.D., Securing a Better Future for Mothers in the Post-2015 Development Agenda (IORG Briefing Paper March 2014) https://c-fam.org/wp-content/uploads/11-Securing-a-better-future-Final-s.pdf ↩︎
  8. World Health Organization, Maternal health, Static map MMR 2017, vgl. auch Chile (13), Bangladesh (173), China (29), Russland (17) gamapserver.who.int/gho/interactive_charts/mdg5_mm/atlas.html ↩︎
  9. Elard Koch, Chile – Abortion Legislation and Maternal Deaths – a Natural Experiment (1957-2007, PLoS ONE, 2012-05 Vol 7 Issue 5) http://journals.plos.org/plosone/article/file?id=10.1371/journal.pone.0036613&type=printable ↩︎
  10. www.die-tagespost.de/politik/mexikos-abtreibungslobby-gibt-zu-zahlen-zu-manipulieren-art-232272 ↩︎
  11. In Deutschland: Jährlich 700 T Lebendgeburten und incl. Dunkelziffer etwa 200 T Abtreibungen, seit Jahrzehnten ↩︎

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